Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Zum gleichlautenden Begriff aus der deutschen Politik siehe
A- und B-Länder.
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Die B-Seite ist die Rückseite eines Tonträgers im Single-Format aus der Zeit der Schallplatte. Auf der A-Seite befand sich das Hauptstück, auf der Rückseite ein zusätzliches Stück. Nachdem die Vinylplatten weitgehend durch die (nur einseitig bespielte) Maxi-CD verdrängt wurden, hat der Begriff der B-Seite nur noch historische Bedeutung.[1]
- ↑ Christoph Dallach: Pop!: Auf der B-Seite der Musikgeschichte. In: Der Spiegel. 17. Februar 2012, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 22. November 2024]).